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Rechnungsfreigabe neu definiert

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Wir haben den neuen Status „Mehraugen-Prinzip“ im Unternehmen in der Sektion „Rechnungsprüfer“ implementiert. Daher ergeben sich also zwei neue Verfahren, die nachfolgend kurz beschrieben werden:

  • Szenario 1 (Mehraugenprinzip)
    • Besonderheit mit Immobilie
      Gibt es im Projekt einen Bauleiter, wird dieser an erster Stelle eingesetzt. Ist der Rechnungsbetrag höher als das Limit in „Projekte – Strategien“, wird zusätzlich der Nächste im Rechnungsprüfungsbaum des Unternehmens eingesetzt, dessen Kompetenz unterhalb des Limits ist. Gibt es keinen Bauleiter, greift der „normale“ Rechnungsprüferbaum.
    • Vorgang
      Hier werden jetzt solange Rechnungsprüfer eingesetzt, bis die Person erreicht wurde, dessen Kompetenz unterhalb des Rechnungsbetrages liegt. Ist der letzte Nutzer mit der Eigenschaft „Folgevotum nötig“ gekennzeichnet, wird der Nächste in der Liste eingesetzt.
  • Szenario 2 (ohne Mehraugenprinzip)
    • Besonderheit mit Immobilie
      Gibt es im Projekt einen Bauleiter, wird dieser an erster Stelle eingesetzt. Ist der Rechnungsbetrag höher als das Limit in der entsprechenden Projektstrategie, wird der Nächste im Rechnungsprüfungsbaum des Unternehmens eingesetzt dessen Kompetenz unterhalb des Limits ist.
      Gibt es keinen Bauleitern greift der „normale“ Rechnungsprüferbaum.
    • Vorgang
      Hier werden ebenfalls die Rechnungsprüfer von oben nach unten durchgegangen, allerdings werden hier direkt diejenigen übersprungen, dessen Kompetenz den Rechnungsbetrag überschreitet. Das heißt bei einer Rechnung von 1.000 EUR wird der RG-Prüfer mit Limit 500 EUR übersprungen. Hier gilt auch wieder, ist der ausgewählte Prüfer mit der Eigenschaft „Folgevotum nötig“ gekennzeichnet, wird der Nächste in der Liste eingesetzt.